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   LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - 5 TaBV 770/12   

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https://dejure.org/2012,49654
LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - 5 TaBV 770/12 (https://dejure.org/2012,49654)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.08.2012 - 5 TaBV 770/12 (https://dejure.org/2012,49654)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. August 2012 - 5 TaBV 770/12 (https://dejure.org/2012,49654)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit einer Betriebsvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit auf Leiharbeitnehmer; Unterlassungsantrag des Betriebsrats gegen Herausnahme von Leiharbeitnehmern aus Arbeitszeitregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit einer Betriebsvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit auf Leiharbeitnehmer; Unterlassungsantrag des Betriebsrats gegen Herausnahme von Leiharbeitnehmern aus Arbeitszeitregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - 5 TaBV 770/12
    Dabei handelt es sich nicht um die Unterlassung mitbestimmungswidrigen Verhaltens, weshalb es keiner Prüfung bedarf, ob ein grober Verstoß im Sinne von § 23 Abs. 3 BetrVG vorliegt (vgl. Beschlüsse des BAG vom 29.04.2004 - 1 ABR 30/02 -, EzA § 77 BetrVG 2001 Nr. 8, vom 23.06.1992 - 1 ABR 11/92 -, EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 51 und vom 10.11.1987 - 1 ABR 55/86 -, EzA § 77 BetrVG 1972 Nr. 19 sowie Beschluss des LAG Baden-Württemberg vom 25.02.2011 - 18 TaBV 2/10 -, LAGE § 77 BetrVG 2001 Nr. 11).
  • BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 5/06

    Mitbestimmung bei Dienstreisen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - 5 TaBV 770/12
    Bleiben im Einzelfall Zweifel, kann auf weitere Kriterien zurückgegriffen werden (vgl. Beschluss des BAG vom 14.11.2006 - 1 ABR 5/06 -, EzA § 87 BetrVG 2001 Arbeitszeit Nr. 10).
  • BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 43/00

    Mitbestimmung bei Überstunden von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - 5 TaBV 770/12
    Für im Betrieb der Entleiherin durch die Entleiherin angeordnete Mehrarbeit wird deshalb das Mitbestimmungsrecht durch den dortigen Betriebsrat wahrgenommen (vgl. Beschluss des BAG vom 19.06.2001 - 1 ABR 43/00).
  • BAG, 10.11.1987 - 1 ABR 55/86

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - 5 TaBV 770/12
    Dabei handelt es sich nicht um die Unterlassung mitbestimmungswidrigen Verhaltens, weshalb es keiner Prüfung bedarf, ob ein grober Verstoß im Sinne von § 23 Abs. 3 BetrVG vorliegt (vgl. Beschlüsse des BAG vom 29.04.2004 - 1 ABR 30/02 -, EzA § 77 BetrVG 2001 Nr. 8, vom 23.06.1992 - 1 ABR 11/92 -, EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 51 und vom 10.11.1987 - 1 ABR 55/86 -, EzA § 77 BetrVG 1972 Nr. 19 sowie Beschluss des LAG Baden-Württemberg vom 25.02.2011 - 18 TaBV 2/10 -, LAGE § 77 BetrVG 2001 Nr. 11).
  • BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 38/92

    Rechte des Betriebsrats im Entleiherbetrieb für Leiharbeitnehmer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - 5 TaBV 770/12
    Da dem Betriebsrat des Entleiherbetriebes das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG auch für Leiharbeitnehmer zusteht (vgl. Beschluss des BAG vom 15.12.1992 - 1 ABR 38/92 -, EzA § 14 AÜG Nr. 3), ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die auf der Grundlage des § 87 Abs. 1 Nr. 2 abgeschlossene BV Nr. 53 auch die im Betrieb beschäftigten Leiharbeitnehmer erfasst.
  • BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 11/92

    Keine Mehrarbeit ohne Zustimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - 5 TaBV 770/12
    Dabei handelt es sich nicht um die Unterlassung mitbestimmungswidrigen Verhaltens, weshalb es keiner Prüfung bedarf, ob ein grober Verstoß im Sinne von § 23 Abs. 3 BetrVG vorliegt (vgl. Beschlüsse des BAG vom 29.04.2004 - 1 ABR 30/02 -, EzA § 77 BetrVG 2001 Nr. 8, vom 23.06.1992 - 1 ABR 11/92 -, EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 51 und vom 10.11.1987 - 1 ABR 55/86 -, EzA § 77 BetrVG 1972 Nr. 19 sowie Beschluss des LAG Baden-Württemberg vom 25.02.2011 - 18 TaBV 2/10 -, LAGE § 77 BetrVG 2001 Nr. 11).
  • LAG Hessen, 17.03.1992 - 5 TaBV 147/91

    Arbeitsnehmerüberlassung: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - 5 TaBV 770/12
    Die Arbeitgeberin hat im Wesentlichen gemeint, die BV Nr. 53 finde keine Anwendung auf die in ihrem Betrieb eingesetzten Leiharbeitnehmer, da sich ihr Geltungsbereich nicht auf diese erstrecke, und sich dabei auf einen Beschluss des LAG Hessen vom 17.03.1992 - 5 TaBV 147/91 - (Bl. 98 bis 101 d. A.) bezogen.
  • LAG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - 18 TaBV 2/10
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - 5 TaBV 770/12
    Dabei handelt es sich nicht um die Unterlassung mitbestimmungswidrigen Verhaltens, weshalb es keiner Prüfung bedarf, ob ein grober Verstoß im Sinne von § 23 Abs. 3 BetrVG vorliegt (vgl. Beschlüsse des BAG vom 29.04.2004 - 1 ABR 30/02 -, EzA § 77 BetrVG 2001 Nr. 8, vom 23.06.1992 - 1 ABR 11/92 -, EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 51 und vom 10.11.1987 - 1 ABR 55/86 -, EzA § 77 BetrVG 1972 Nr. 19 sowie Beschluss des LAG Baden-Württemberg vom 25.02.2011 - 18 TaBV 2/10 -, LAGE § 77 BetrVG 2001 Nr. 11).
  • BAG, 11.02.2014 - 1 ABR 76/12

    Beschlussverfahren - Einigungsstelle - obligatorisches innerbetriebliches

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. August 2012 - 5 TaBV 770/12 - aufgehoben.
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